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      AFD vs. Landestheater – Streit um künstlerische Freiheit geht weiter

      Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten – so steht es im Grundgesetz Artikel 5 geschrieben. Wer also ein Lied textet, sich ein Drehbuch für einen Film überlegt oder ein Theaterstück niederschreibt, trägt dabei, wenn man so will die Rüstung der künstlerischen Freiheit. Er oder sie kann und darf sich grundsätzlich frei Äußern. In Memmingen ist genau zu diesen Punkt jetzt ein ziemlich heftiger Streit zwischen der AFD und dem Landestheater Schwaben entstanden. Denn die AFD wirft dem Landestheater vor mit ihren Stücken die Allgäuer gezielt zu manipulieren.

       

       

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