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      Kein gelber Zettel mehr? – was sich in Sachen Krankmeldung im neuen Jahr ändert

      Jeder der in einem Angestelltenverhältnis ist kennt es – im Falle der Krankheit muss ein gelber Zettel beim Arbeitgeber abgegeben werden. So war es zumindest noch vor wenigen Tagen. Die Pflicht, eine Krankmeldung abzugeben ist zum Jahresbeginn 2023 entfallen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden jetzt durch die Krankenkassen elektronisch abgerufen. Was das für die Arbeitgeber unter uns bedeutet? Anja Neuhauser im Gespräch mit der IHK Schwaben.

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