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      Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer - Wie 100m Luftlinie über Betriebsverbot eines Oberallgäuer Skilifts entscheiden

      Wenn es um die Corona Maßnahmen geht, dann herrscht auch auf Bundesebene oft Uneinstimmigkeit.  Andere Bundesländer – andere Gesetze. Einen Skiliftbetreiber in Buchenberg im Oberallgäu treffen diese Unterschiede besonders hart. Denn nur ein Katzensprung trennt ihn von der Grenze zu Baden-Württemberg, wo sein Skilift in den Bereich von Sportstätten fallen würde. Somit dürfte er für private Vermietungen in Betrieb gehen. In Bayern jedoch gar nicht vorstellbar. Denn hier gelten auch die kleinsten Schlepplifte als „Seilbahn“ und dort ist dies strengstens verboten.

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